Die Verordnung einer Schulung rechnet N I C H T !!!! auf das Budget Ihres Arztes an



An alle niedergelassenen Vertragsärzte

Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit möchten wir Sie aufmerksam machen auf unsere Arbeitsgemeinschaft, die gemeinsam mit dem Gesundheitsamt des Kreis Euskirchen, Schul- und Jugendmedizinischer Dienst, eine konzertierte Aktion zur Erkennung von Kindern mit asthmatischen Beschwerden durchführt.

Bei einer Asthmahäufigkeit von etwa 8-10 % aller Schüler im Alter von 10 Jahren haben wir leider immer noch eine hohe Dunkelziffer unerkannter und somit unbehandelter Asthmatiker unter unseren Kindern. Bitte unterstützen Sie uns bei der Arbeit, indem Sie uns Kinder zur Asthmaschulung schicken, bei denen Sie die Diagnose Asthma oder rezidivierende obstruktive Bronchitis oder hyperreagibles Bronchialsystem oder infekt-assoziierte Bronchitis stellen.

Die Kostenübernahme ist durch den Vertrag DMP-Asthma gesetzlich gesichert. Über Details informieren wir gerne.

Außerhalb des DMP erstatten die gesetzlichen Krankenversicherungen bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung die Kosten für die Schulungskurse. In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, daß die anfallenden Gebühren außerhalb des individuellen und des globalen Budgets vergütet werden als Maßnahmen zur Prävention und Rehabilitation.

Unser Verein führt entsprechende Seminare seit 1991 durch . Der Inhalt und die Qualität entspricht den Konsensusempfehlungen der Arbeitsgemeinschaft für Asthmaschulung im Kindes- und Jugendalter, die leitenden Mitarbeiter haben sämtlich das Asthmatrainerzertifikat durch die Bundesarbeitsgemeinschaft.

Wir danken für Ihre Unterstützung zum Wohle der kranken Kinder.